§37.3 SGB XI
nach SGB XI
nach SGB V
nach §45b SGB XI
nach §39 SGB XI
Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sind finanzielle Unterstützungen, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können, um Pflege und Betreuung zu erleichtern. Sie können z. B. für stundenweise Betreuung, Begleitung bei Arztbesuchen oder auch hauswirtschaftliche Hilfen genutzt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese schnellstmöglich bearbeiten.
In dringenden Fällen oder bei jeglicher Art von Fragen, rufen Sie uns gerne an.
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