§37.3 SGB XI
nach SGB XI
nach SGB V
nach §45b SGB XI
nach §39 SGB XI
Die Medizinische Behandlungspflege nach SGB V umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Patienten zu sichern. Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen, die Kompressionstherapie oder die Überwachung von Vitalzeichen. Das bedeutet, dass diese Pflegeform speziell auf medizinische Bedürfnisse ausgerichtet ist und dazu dient, medizinische Behandlungen sicher und fachgerecht durchzuführen.
Sie ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Pflege und sorgt dafür, dass Patienten die notwendige medizinische Versorgung erhalten ohne ins Krankenhaus gehen zu müssen.
Sie erhalten hierfür eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt. Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt zu Ihrer medizinischen Versorgung:
Zur Sicherung des Behandlungserfolges stehen wir in engem Kontakt mir Ihren behandelnden Ärzten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese schnellstmöglich bearbeiten.
In dringenden Fällen oder bei jeglicher Art von Fragen, rufen Sie uns gerne an.
Telefon: +49 40 50 33 22
Telefax: +49 40 59 14 89
E-Mail: info@fsk-pflege.de
Bürosprechzeiten
Montag – Donnerstag
9:00 – 15:00 Uhr
Freitag
9:00 – 14:00 Uhr
Termine auch außerhalb der
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Über unsere Notrufbereitschaft
sind wir an 365 Tagen im Jahr –
24 Stunden am Tag – für Sie erreichbar.