§37.3 SGB XI
nach SGB XI
nach SGB V
nach §45b SGB XI
nach §39 SGB XI
Das Entlastungsbudget ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie vorübergehend verhindert sind, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe. In solchen Fällen kann eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen, damit die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt wird.
Der gesetzliche Anspruch auf das Entlastungsbudget ist in § 39 SGB XI geregelt. Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 können diesen Anspruch geltend machen. Die Pflegekasse gewährt hierfür ein Jahresbudget.
Im Rahmen des Entlastungsbudgets bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen:
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