Unsere Leistungen

Entlastungsbudget nach §39 SGB Xi

(ehem. Verhinderungspflege)

Was genau bedeutet das?

Das Entlastungsbudget ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie vorübergehend verhindert sind, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe. In solchen Fällen kann eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen, damit die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt wird.

Der gesetzliche Anspruch auf das Entlastungsbudget ist in § 39 SGB XI geregelt. Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 können diesen Anspruch geltend machen. Die Pflegekasse gewährt hierfür ein Jahresbudget.

Im Rahmen des Entlastungsbudgets bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen:

Grundpflege

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Mobilisation

Hauswirtschaft

  • Einkaufen gehen und Besorgungen erledigen
  • Mahlzeiten vorbereiten und/oder kochen
  • Hilfe im Haushalt

Betreuung

  • Freizeitgestaltung
    (z. B. Brettspiele, Spazierengehen, Ausflüge)
  • Alltagsbegleitung
    (z. B. Begleitung zum Arzt)

Was spricht

für uns?

  • Wir vermeiden häufige Wechsel des Personals. Dadurch schaffen wir eine vertrauensvolle Bezugspflege.
  • Unser Ansatz beinhaltet aktivierende Pflege. Wir unterstützen Sie mit dem Ziel, Ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten.
  • Unsere Dienstleistungen werden stets auf Sie abgestimmt, in regelmäßigen Abständen evaluiert und gegebenfalls angepasst.
Wir machen Pflege leicht!

Wir sind Ihre

Ansprechpartner

Christina Schäfer

Christina Schäfer

Geschäftsführung,
stellv. PDL
Malina Becker

Malina Becker

Pflegeberatung,
stellv. PDL
Mathias Isler

Mathias Isler

Pflegedienstleitung
Stefan Berg

Stefan Berg

Verwaltung

Wir sind für
Sie erreichbar

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese schnellstmöglich bearbeiten.
In dringenden Fällen oder bei jeglicher Art von Fragen, rufen Sie uns gerne an.

(*Pflichtfelder)

Telefon: +49 40 50 33 22
Telefax: +49 40 59 14 89
E-Mail: info@fsk-pflege.de

Bürosprechzeiten
Montag – Donnerstag
9:00 – 15:00 Uhr
Freitag
9:00 – 14:00 Uhr

Termine auch außerhalb der
Sprechzeiten nach Vereinbarung

Über unsere Notrufbereitschaft
sind wir an 365 Tagen im Jahr –
24 Stunden am Tag – für Sie erreichbar.

365 Tage -
24 Stunden