Unsere Leistungen

Entlastungsleistungen §45b SGB XI

Was genau bedeutet das?

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sind finanzielle Unterstützungen, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können, um Pflege und Betreuung zu erleichtern. Sie können z. B. für stundenweise Betreuung, Begleitung bei Arztbesuchen oder auch hauswirtschaftliche Hilfen genutzt werden.

Unsere

Leistungen

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Arztbegleitung, Beschaffung von Rezepten, Hilfsmitteln, Verordnungen etc.
  • Einkäufe und Shopping
  • Gesellschaft leisten und Spiele spielen
  • Betreuung
  • Hilfe bei der Erledigung von Schriftverkehr
Entlastungsleistungen
Wir machen Pflege leicht!

Wir sind Ihre

Ansprechpartner

Christina Schäfer

Christina Schäfer

Geschäftsführung,
stellv. PDL
Malina Becker

Malina Becker

Pflegeberatung,
stellv. PDL
Mathias Isler

Mathias Isler

Pflegedienstleitung
Stefan Berg

Stefan Berg

Verwaltung

Wir sind für
Sie erreichbar

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden diese schnellstmöglich bearbeiten.
In dringenden Fällen oder bei jeglicher Art von Fragen, rufen Sie uns gerne an.

(*Pflichtfelder)

Telefon: +49 40 50 33 22
Telefax: +49 40 59 14 89
E-Mail: info@fsk-pflege.de

Bürosprechzeiten
Montag – Donnerstag
9:00 – 15:00 Uhr
Freitag
9:00 – 14:00 Uhr

Termine auch außerhalb der
Sprechzeiten nach Vereinbarung

Über unsere Notrufbereitschaft
sind wir an 365 Tagen im Jahr –
24 Stunden am Tag – für Sie erreichbar.

365 Tage -
24 Stunden